Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Lagerung von und der Handel mit genehmigungsfreien Waren aller Art sowie die Durchführung aller für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte i.S. des § 34 c GewO.