| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens und eigener Immobilien sowie der Aufbau eigenen Vermögens, z. B. durch den Zukauf oder den Bau von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich daran beteiligen, sie vertreten und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. |