| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO), und zwar durch selbstlose Förderung der Allgemeinheit in allen in 8 52 Absatz 2 AO genannten Bereichen, dabei insbesondere
der Förderung von Wissenschaft und Forschung; des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; der Jugend- und Altenhilfe; der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte; des Schutzes von Ehe und Familie; der Entwicklungszusammenarbeit; des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. |