Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Unternehmensberatung, Personalvermittlung, Handel mit Waren aller Art, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.