Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Vermittlung, der Vertrieb, die Verwertung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien aller Art, die Tätigkeit als Grundstücksmakler und ggf. die Tätigkeit als Bauträger auch soweit hierfür eine Genehmigung gem. § 34 c GewO oder einer anderen Bestimmung erforderlich ist, insbesondere die Vermittlung von neubebauten Immobilien, zudem die Vergabe von Lizenzen für diese Dienstleistungen, die Softwareentwicklung und -vermarktung sowie die Vergabe von Softwarenutzungslizenzen.