| Gegenstand | Durchführung von Transporten aller Art und die Vermietung von Fahrzeugen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen, bestehende Unternehmen zu erwerben und im In- und Ausland Zweigniederlassungen und alle gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten. 3. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. |