| Gegenstand | - die Anlageberatung und Anlage- und Abschlussvermittlung von Finanzinstrumenten oder Vermögensverwaltungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und Nr. 2 KWG; insoweit wird die Gesellschaft als selbständiger Handelsvertreter im Sinne des § 84 Abs. 1 HGB und als vertraglich gebundener Vermittler nach § 2 Abs. 10 KWG für ein Haftungsdach mit Genehmigung nach § 32 KWG im Namen und auf Rechnung tätig,
- die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers gemäß § 34d Abs. 1 GewO,
- die Finanzanlagenvermittlung i.S.d. § 34fAbs.1 GewO,
- die Immobiliendarlehensvermittlung i.S.d. § 34i Abs. 1 GewO und sonstige Tätigkeiten i.S.d. § 34c GewO,
- die Vermittlung von Immobilien (Maklertätigkeit),
- die Strategieberatung von Unternehmen und Unternehmungen,
- die betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sowie alle artverwandten Geschäfte (z.B. Strategie- und Gründungsberatung), die keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen,
- die Erbringung von Family Office- und Vermögenscontrolling-Dienstleistungen, nämlich die Buchführung und das Controlling für Privat- und Betriebsvermögen,
- die allgemeine Beratung von vermögenden Mandanten, die Überwachung von Vermögensverwaltern sowie damit zusammenhängende erlaubnisfreie Leistungen,
- die Führung fremder Betriebe aufgrund von Pacht- oder Betriebsführungsverträgen und die Beteiligung an gewerblichen Unternehmungen. |