Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und der Vertrieb von Immobilien aller Art nicht im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung.