| Gegenstand | Die Ausführung von Betonarbeiten und Errichtung von landwirtschaftlichen Ställen. Innerhalb der vorstehenden Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, den Gegenstand der Gesellschaft zu erweitern, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten. |