| Gegenstand | Anzucht von Pflanzen, der Vertrieb von Pflanzen, Düngemitteln, Gerätschaften für Gartenbau und Zubehör. Die Gesellschaft beliefert grundsätzlich gewerbliche Abnehmer. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie einschlägige Unternehmen verwalten. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. |