| Gegenstand | Betrieb eines Handelsgeschäfts. Vertrieb von Rohstoffen für Nahrungsmittel- und Futtermittelindustrie. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen gründen. |