| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Unterhaltung und Betriebsführung einer oder mehrerer Spielhallen für die Aufstellung von Spielautomaten, insbesondere Geldspielgeräten und TV-Spielen mit und ohne Gewinnmöglichkeit. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. |