Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erstellung und Bewirtschaftung von eigenen und fremden Einrichtungen im Bereich Hotelerie, Gastronomie, Freizeit, Sport und Heim- und Begerherbungsgewerbe, sowie die Errichtung, Verpachtung des An-und Verkaufs von Immobilien aller Art.