Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, auch bebauten und unbebauten Grundstücken, die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers, ferner die Vermittlung von Werbe- und Anzeigenverträgen sowie die Beratung von Unternehmen in kaufmännischen und betrieblichen Angelegenheiten ohne Rechts- und Steuerberatung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im Inland und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Zwecke vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.