| Gegenstand | Der Handel mit Computerhardware und Computersoftware und allen Gegenständen und Rechten, die mit dem Betrieb von Computer-Anlagen in Zusammenhang stehen, ferner die Erarbeitung und der Verkauf von EDV-Konzepten, die Hilfestellung bei der Einführung von Datenverarbeitungsanlagen sowie Gewährung aller Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen. Die Gesellschaft ist ferner befugt, die Geschäftsführung der unter § 2 Abs. 2 genannten Gesellschaften zu übernehmen. Die Tätigkeit des Unternehmens ist nicht auf das Terretorium der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. |