Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens, soweit dazu eine besondere Erlaubnis nicht erforderlich ist, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.