| Gegenstand | Gegenstand des Unternernehmens, ist die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und
zwar insbesondere:
-die Beratung und Vertretung in Steuersachen;
-die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten;
-die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten;
-die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit
für Steuerberater zulässig;
-die Existenzgründungsberatung;
-die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit
Ausnahme der Rechtsberatung;
-die gutachterliche Tätigkeit
-sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten
-und die treuhänderische Tätigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über die Anschaffung und Veräußeruna von
Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapiere für Andere
sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
Weiter ausgeschlossen sind sonstige Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z.B. Handels- und
Bankgeschäfte. |