| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist
der Erwerb und Verkauf sowie Halten von Immobilien, die Durchführung von Handels- und Finanzgeschäften aller Art, soweit sie keiner spezialgesetzlichen Genehmigung bedürfen, ins- besondere Erwerb, Verkauf, Verwaltung, Vermittlung, Finanzierung und die Verwertung von Beteiligungen, Immobilien sowie alle mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft kann im Rahmen des Gesellschaftszwecks gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten sowie andere Unternehmen gründen.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. |