| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Vermittlung von, die Beratung bei und die Entwicklung von Konzepten im Zusammenhang mit Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, b) der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, c) der Handel mit Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen, d) der Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, deren Entwicklung und Sanierung sowie der anschließenden Weiterveräußerung, e) die Bautätigkeit im Wohnungs- und Gewerbebereich aller Art sowie alle damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängende Tätigkeiten, f) die Verwaltung und Vermietung von Immobilien einschließlich der Übernahme von Wohnungs- und Wohnungseigentümerverwaltungen sowie sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz werden nicht ausgeführt. Soweit Tätigkeiten einer behördlichen Genehmigung bedürfen, darf die Tätigkeit erst nach Vorliegen der Genehmigung aufgenommen werden. |