| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter der bofrost* Lübeck GmbH & Co. KG zu vertreten. |