| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer kann die Gesellschafterversammlung einzelnen von ihnen Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der Energieversorgung Timmendorfer Strand GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Timmendorfer Strand von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |