| Gegenstand | Der Ankauf, das Halten, das Verwalten und der Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Führung ihrer Geschäfte, insbesondere der Geschäfte der Autohaus Peter Beckmann GmbH & Co KG ("Kommanditgesellschaft"), deren Zweck der Vertrieb und die Aufbereitung von Automobilen unter einem einheitlichen Warenzeichen ist. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. |