| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt und befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind je zwei von ihnen oder einer zusammen mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |