Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Ein alleiniger Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Schulz-Elektro GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Durchführung sämtlicher Elektroarbeiten und der Handel mit Elektroartikeln aller Art sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, auch wenn sie nur mittelbar förderlich sind, ist.