| Gegenstand | Die Überlassung von Arbeitnehmern und Personalvermittlung an Dritte sowie die Durchführung von Bewerbertraining und alle damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, erwerben, an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. |