| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so muß dieser Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer vertreten, von denen einer Steuerberater sein muß. Sind Prokuristen vorhanden, so kann die Gesellschaft durch einen Geshäftsführer, der Steuerberater sein muß, zusammen mit einem Prokuristen vertreten werden. Prokura kann nur an Personen im Sinne der §§ 3 u. 50 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes erteilt werden.
Einzelvertretungsbefugnis kann (nur) Steuerberatern erteilt werden. |