| Gegenstand | Garten- und Landschaftsbau sowie der Handel mit Pflanzen und Gartenzubehör. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, sich an ihnen als persönlich haftende Gesellschafterin zu beteiligen und deren Geschäfte zu führen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft befugt, auch weitere Tätigkeiten zu übernehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. |