Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Hoch-, Tief- und Rohbau, Bau von schlüsselfertigen Neubauten, Betonbau, Eisenflechtarbeiten, Abbruch und die Vermittlung aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen sind genehmigungspflichtige.