| Gegenstand | die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten bestehender bzw. noch zu erwerbender Beteiligungen, sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. |