Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ferkelaufzucht sowie deren An- und Verkauf sowie die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte sowie Vermarktung und Lagerung solcher Produkte. Weiterhin kann die Gesellschaft alle Geschäfte einschließlich Hilfs- und Nebengeschäfte sowie alle Rechtshandlungen vornehmen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet erscheinen. Dazu zählen ebenfalls Beteiligungen an anderen Gesellschaften und die Übernahme deren Geschäftsführung und Vertretung