| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht nur für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB), bedürfen. |