Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Betrieb eines Ladengeschäfts zur Bearbeitung und zum Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und waren des täglichen Bedarfs, jedoch mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Waren, sowie die Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr außerhalb des Geschäftsbetriebes.