Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch alle Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten von in- und ausländischen Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden weltweiten Geschäfte.