Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder
durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb sowie das Halten, Veräußern und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen, die die Entwicklung, die Herstellung, den Vertrieb, den Im- und Export von elektromedizinischen Geräten sowie Medizinprodukten und medizinischem Zubehör zum Gegenstand haben