Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten von Beteiligungen sowie die Erbringung von Managementleistungen aller Art, insbesondere in den Tätigkeitsbereichen der Neuen Medien