| Gegenstand | 1.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts -steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung.
1.2 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen, begünstigt werden.
1.3 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, der Jugencihilfe sowie der Bildung. Dies geschieht beispielsweise durch:
- Förderung von bedürftigen Kindern/Jugendlichen, wie zum Beispiel Waisenkindern und/oder Kindern in Flüchtlingsunterkünften bzw. von Kindern/Jugendlichen, die in Armut leben; beispielsweise durch Schaffung von Räumlichkeiten und Förderung von frühkindlicher Erziehung mit dem Ziel, Kindern/Jugendlichen eine neue Perspektive für ihre Entwicklung zu ermöglichen.
- Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln und Sachgütern (einschließlich deren Entwicklung) an anderen inländische und ausländische steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Förderung der genannten steuerbegünstigten Zwecke. Um den Ressourceneinsatz und die Risiken zu minimieren arbeitet - soweit möglich- die Gesellschaft mit kompetenten, vor Ort verwurzelten Partnerorganisationen zusammen.
Weiterleitung der Mittel an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur zusammen mit der Aufforderung und Vorgabe der Gesellschaft an den Empfänger, dass dieser sich verpflichtet, jährlich spätestens 4 Monate nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres einen detaillierten Rechenschaftsbericht über die
Verwendung der von der Gesellschaft erhaltenen Mittel vorzulegen. Ergibt sich aus diesem Rechenschaftsbericht nicht, dass mit diesen Mitteln ausschließlich die Satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verfolgt werden oder kommt der Empfänger der Mittel der Pflicht zur Vorlage des Rechenschaftsberichts nicht nach, wird die Weiterleitung von Mitteln an diese ausländische Körperschaft eingestellt.
- Verbesserung der Lebenssituation von Kindern/Jugendlichen durch den Bau/Betrieb/Unterstützung von Bildungs-/Gesundheitsprojekten, wie zum Beispiel durch Bereitstellung von Zelten für die Errichtung und den Betrieb von Zeltschulen in Flüchtlingscamps (einschließlich der Finanzierung von Lehrkräften und
Lehrmaterial) oder das Ermöglichen von Hygienetrainings im WASH (water and sanitation/health) Bereich.
- Punktuelle Nothilfemafinahmen für Kinder/Jugendliche inklusive deren Familien nach Naturkatastrophen oder Kriegen/Bürgerkriegen. |