| Gegenstand | 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Entwicklung, Organisation, Vermarktung und Durchführung von Kultur- und Konzertveranstaltungen, insbesondere die der Marke „Nightgroove.
2. Die Firma darf andere, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen und sämtliche einschlägigen Geschäfte Gegenstand des Unternehmens betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern; desgleichen kann sie die Geschäftsführung solcher Unternehmen ausüben. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
3. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als Komplementärin in anderen Gesellschaften, unabhängig von deren Branche oder Unternehmensgegenstand. |