| Gegenstand | die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen für Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, 2. betriebswirtschaftliche Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge und der privaten Nachfolge, 3. geschäftsmäßige Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, einschließlich der Treuhandtätigkeit; ausgenommen Handels- und Bankgeschäfte |