| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat mindestens zwei
Mitglieder des Leitungsorgans. Die
Gesellschaft wird durch zwei
Mitglieder des Leitungsorgans oder
durch ein Mitglied des Leitungsorgans
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. |