| Gegenstand | Marketing- und Kommunikations-Beratung für Unternehmen und Agenturen, sowie die Kreation, Planung und Umsetzung aller hierzu erforderlichen Maßnahmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen auch in der Rechtsstellung als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |