| Gegenstand | Errichtung und Betrieb eines Frauenhauses für von Gewalt betroffene und / oder bedrohte Frauen und Kinder sowie durch Angebote der Beratung und Hilfe in Gewaltsituationen und zur Gewaltprävention. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar dem Zweck des Unternehmens dienen oder ihn zu fördern geeignet sind; sie kann andere, ähnliche Einrichtungen und Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, selber errichten und im Auftrage anderer Träger betreiben |