| Gegenstand | Verkauf von Versicherungen und Bausparverträgen, Finanzplanung für private Haushalte sowie Vermittlung von Hypothekenfinanzierungen. Ferner erbringt die Gesellschaft Anlagevermittlung und -beratung sowie Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kaitalanlagengesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft im Sinne der §§ 96 bis 111a des Investmentgesetzes ausgegeben werden, oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen oder von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG, ausschließlich zwischen den Kunden und den in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentsgesetzes (so genannte Single-Hedgefonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. |