Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der AMARI Metall Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht Kiel, HRA 7279 KI), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 01.12.2011 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.