Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Ausführung sämtlicher zahntechnischer Laborarbeiten.
Die Gesellschaft ist befugt, sämtliche Geschäfte wahrzunehmen, die mit dem in Abs. (1) genannten Unternehmenszweck zusammenhängen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.