| Gegenstand | Montage, Reparatur und Wartung von Werkstattgeräten. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand errichten, erwerben oder sich an solchen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung, beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen |