| Gegenstand | Herstellung, der Vertrieb und die Reparatur von Zahnersatz, der Handel mit zahntechnischen Materialien und Geräten aller Art sowie die Beratung und Fortbildung auf dem Gebiet der Zahnprothetik. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, ihren Gesellschaftszweck zu fördern. Sie darf auch die Geschäftsführung von anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie vertreten, sich an solchen beteiligen oder derartige Gesellschaften gründen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. |