Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 15.01.2008 mit der Dr. Behr Beteiligungs-GmbH in Hamburg als herrschendem Unternehmen, dem die Gesellschafterversammlung am selben Tage zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.