| Gegenstand | Die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögen, insbesondere der Ankauf, die Bebauung, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken, ferner die Ausführung von Bauarbeiten, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Wohnbau- und diesen dienenden Unternehmen, auch unter Übernahme der Geschäftsführung mit unbeschränkter Haftung. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. |