| Gegenstand | Die Verwaltung, Geschäftsführung und Dienstleistung von und für Unternehmen aller Art.
Die Gesellschaft kann alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen, zu vertreten, sich an ihnen zu beteiligen sowie Zweigstellen im In- und Ausland zu errichten. |