| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an inländischen und ausländischen Unternehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand zu übernehmen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |